Wichtige Informationen

Waffeneinfuhr

  • Für unseren Gästen außerhalb der EU wird ein von unserem Büro ausgestellter Einladungsbrief benötigt (in diesem muss man den Typ, Kaliber und die Nummer der Waffen benennen, sowie die Menge der Munition, die Sie mitnehmen möchten) und Sie müssen mit dem aufweisen Ihres Passportes und der gültigen Waffengenehmigung Ihrer Heimat eine Waffeneinfuhr-Genehmigung auslösen. Die Waffeneinfuhr-Genehmigung kann am Flughafen nach der Passportkontrolle und der Gepäckausgabe dem roten Gang folgend ausgelöst werden. Bei Straßenverkehr soll man die Waffe nach der Passportkontrolle an der EU-Grenze anmelden, und dann die Genehmigung auslösen. Die Gebühr der Genehmigung ist 3.000,- Ft. Die Waffeneinfuhr-Genehmigung ist während der Jagd stets zu bewahren und man soll sie nach dem Austritt aus der EU abgeben. Damit wird bewiesen, dass die Waffe die EU verlassen hat. Sollte man dies unterlassen, so wird ein Verfahren des Zollamtes nachgezogen.
  • Für unseren Gästen von der EU wird ein von unserem Büro ausgestellter Einladungsbrief benötigt (in diesem muss man den Typ, Kaliber und die Nummer der Waffen benennen, sowie die Menge der Munition, die Sie mitnehmen möchten), und auch der EU-Waffenpassport, sowie die Reisedokumente (Passport oder Personalausweis).

 

Erlaubte Jagdwaffen

  • In Ungarn ist die Benutzung von Schrotschusswaffen nur auf Niederwild erlaubt, ausgenommen die Wildschweinjagd, denn Schwarzwild darf auch mit einem Flintenlaufgeschoss erlegt werden. Es dürfen höchstens drei Patronen in Halbautomatische Flinten (Selbstlader) geladen werden.
  • Für Hochwild darf man nur Jagdgeschosse mit einer Laufmündungsenergie von mindestens 2500 Joule benutzen (ausgenommen das Reh, was auch mit einem Jagdgeschoss mit einer Laufmündungsenergie von mindestens 1000 Joule erlegt werden darf).
  • Die Benutzung von selbsttätigen (automatischen) sowie selbstladenden (halbautomatischen) Jagdbüchsen ist verboten.

 

Trophäenbewertung

  • In Ungarn ist das Geweih der Rothirsche und Damhirsche, das Gehörn der Rehböcke, die Schnecken der Muflonwidder, sowie die Waffen der Keiler (über einer Durchschnittslänge von mehr als 16 cm) innerhalb von 30 Tagen nach dem Erlegen auf einer obligatorischen Trophäenbewertung vorzustellen.
  • Bei den Trophäen, die die folgenden internationale Punktgrenzen (IP) überschreiten, ist die Jagdbehörde verpflichtet, die Trophäe für das Ministerium für eine Übersichtigung vorzustellen, wo es als Nationalwert bekundet werden kann:
    • Rothirsch:      240 IP
    • Damhirsch:     200 IP
    • Reh:                     170 IP
    • Mufflon:              220 IP
    • Schwarzwild:        130 IP
Von der Trophäe, die als Nationalwert bekundet wird, bekommt der Gast eine Kopie.

 

Trophäenausfuhr

  • EInnerhalb der EU benötigt man die von dem Jagdbüro oder dem Jagdberechtigten ausgestellte Originalrechnung, und den Trophäenbewertungsschein.
  • Außerhalb der EU benötigt man die von dem Jagdbüro oder dem Jagdberechtigten ausgestellte Originalrechnung, den Trophäenbewertungsschein, eine Zollinhaltserklärung und eine Bescheinigung vom Amtstierarzt.

 

Wildbretausfuhr

  • In den EU-Ländern darf man ein Stück auf der Rechnung gelistetes Hochwild und eine Niederwildmenge für eigene Benutzung ohne besondere Erlaubnisse transportieren.
  • In den Ländern außerhalb der EU benötigt man neben der Rechnung auch eine Zollinhaltserklärung und eine Bescheinigung vom Amtstierarzt.